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Berufshaftpflichtversicherung für Personaltrainer

Personaltrainer haben seit einigen Jahren Hochkonjunktur. Insbesondere Besserverdienende, Führungspersönlichkeiten und Unternehmer/Selbständige schätzen die Flexibilität der Personal-Trainer im eigenen Alltag. Ein Modell, das sich in der Vergangenheit durchgesetzt hat. Die Zahl der Freiberufler in diesem Bereich nimmt folgerichtig stetig zu. Wer sich aber mit dem Gedanken trägt, den Schritt aus dem Angestelltenverhältnis heraus in die Selbständigkeit zu wagen, muss an viele Punkte denken.

Berufshaftpflichtversicherung für Personaltrainer Unternehmensversicherung


Akquise, Marketing, Terminmanagement und natürlich die Pflege des geschäftlichen Netzwerks bzw. ein offenes Ohr für die Wünsche der Klienten sorgen für einen ausgefüllten und nicht immer ganz stressfreien Alltag. Personaltrainer sollten aber nicht nur die Belange ihrer Klientel aus den Augen verlieren, sondern auch an die eigene Absicherung denken.


Personaltrainer und Haftungsrisiken

Wer als Personaltrainer seine Brötchen verdient, pflegt einen intensiven Kontakt zum Kunden. Und arbeitet mit dessen Gesundheit. Angefangen vom Muskelaufbau über die Ernährung bis hin zur Ausdauer – der Personaltrainer arbeitet an allen Punkten. Und ist damit natürlich besonderen Risiken ausgesetzt. Denn auch Unternehmer müssen für Schadensfälle geradestehen.

Wie könnten solche Situationen für Personaltrainer aussehen? Bei der Arbeit verletzt sich ein Kunde des Personaltrainers an einem Gerät im Fitnessstudio beim Training so schwer, dass er im Krankenhaus behandelt werden muss. Anschließend beschuldigt er den Personaltrainer, ihn nicht korrekt in die Handhabung des Trainingsgeräts eingeführt zu haben. Oder ein Personaltrainer rät zur Ernährungsumstellung, entwirft einen Ernährungsplan und wird am Ende aufgrund von Stoffwechselproblemen und dem damit verbundenen Arbeitsausfall in Regress genommen. In solchen Fällen greift die Berufshaftpflicht. Dies Police schützt – ähnlich der privaten Haftpflichtversicherung – vor Schadenersatzforderungen.

Die Berufshaftpflichtversicherung hat für den freiberuflichen Personaltrainer aber noch eine 2. Funktion. Durch die Prüfung der Schadenersatzforderung auf ihre Rechtmäßigkeit ist die Berufshaftpflicht eine Versicherung mit passiver Rechtsschutzfunktion. Bei Vertragsschluss der Berufshaftpflicht ist es für Personaltrainer empfehlenswert, einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen zu werfen. Deckt die Versicherung tatsächlich alle berufsrelevanten Haftungsrisiken oder schließt sie verschiedene Schadensfälle aus? Im Ernstfall ist andernfalls guter Rat schnell teuer.

 

Quelle: finanzen.de


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